Die Zulassung einer Praxis als Weiterbildungsstätte und die Ermächtigung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zur Weiterbildung setzen voraus, dass in der Praxis ausreichend viele Patienten mit einem geeigneten Krankheitsspektrum behandelt werden.
Nur so können Weiterzubildende die typischen Erkrankungen des jeweiligen Gebiets oder Schwerpunkts kennenlernen.
Bei über 2.100 Behandlungsfällen pro Quartal ist eine ordnungsgemäß und damit sorgfältig durchzuführende Weiterbildung unter Anleitung nicht möglich. Es mangelt schlicht an ausreichender Zeit, um Weiterzubildende gründlich und grundsätzlich ganztägig anleiten zu können. Denn Weiterbildungsassistenten behandeln unter fachärztlicher Anleitung. Dass diese Art der Behandlung länger dauert als die direkte fachärztliche Behandlung, liegt auf der Hand. Trägt ein Arzt vor, mehr als 12 Stunden täglich zu arbeiten, so verbleibt für die angeleitete Behandlung durch den Weiterbildungsassistenten keine Zeit.
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 22.11.2023 – 7 A 190/23
Quelle: DeutscherAnwaltVerein / ARGE Medizinrecht
Melden Sie sich HIER zu unserem E-Mail-Newsletter für Klinik-MVZ an.