Hinweis: Im Nachgang zum Vortrag „Auswirkungen der zunehmenden Ambulantisierung der Krankenhäuser auf Klinik-MVZ“ auf dem 16. Praktikerzirkel des Statis e.V. (www.statisev.de) hat uns die Referentin Prof. Clarissa Kurscheid diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden durch den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn wesentliche Gesetze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung auf den Weg gebracht. In einem der letzten Gesetzesvorhaben, dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), wird unter anderem ein Modellvorhaben zur Delegation medizinischer Leistungen verpflichtend eingeführt. (mehr …)
Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch (06.04.22) geurteilt, dass es MVZ überlassen bleibt, mit wie vielen Teilzeitstellen ein Arztsitz mit Sonderbedarfszulassung besetzt wird. Möglich ist damit auch eine Besetzung als Viertel- und Dreiviertelstelle. (Az.: B6 KA 7/21 R)
Quelle: Ärzte Zeitung vom 06.04.2022
Zum 01.04.2022 sind mehrere Änderungen bei der Abrechnung und Maskenpflicht in Kraft getreten.
Hier eine kurze Übersicht:
Ärztinnen und Ärzte können sich nicht auf mündliche Aussagen ihrer zuständigen KV oder deren Beratungsstelle in Sachen „Abrechnung“ verlassen, wie eine kürzliche Gerichtsentscheidung zeigt (Sozialgericht [SG] München, Beschluss vom 05.06.2020, Az. S 38 KA 125/20 ER).
Auch eine von der KV seit Jahren offiziell nicht beanstandete Abrechnungspraxis bedeutet nicht, dass diese Abrechnungsweise erlaubt ist. (mehr …)
Privatversicherte können nicht zwischen einer ambulanten oder stationären Behandlung wählen. Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch in der PKV. (mehr …)
Ein ausschließlich zeitlich befristet als Vertretungsarzt in einem MVZ tätiger Arzt, der einbestellte Patientinnen und Patienten behandelt und in die vom MVZ bereitgestellte Infrastruktur organisatorisch, personell und sachlich vollständig eingebunden ist sowie nach Stunden bezahlt wird, unterliegt als Beschäftigter der Versicherungspflicht. (mehr …)
Der Statis e.V. hat zum Thema „Telematik-Infrastruktur“ einen eigenen Informationsbereich für seine Mitglieder eingerichtet, in dem u.a. auch Online-Sprechstunden zur TI mit unserem TI-Experten Mark Langguth stattfinden.
Während dieser Online-Sprechstunde ist zuletzt bspw. der Punkt „Komfortsignatur“ diskutiert worden:
Pünktlich zur Einführung des eRezepts wird auch die neue Komfortsignatur der Telematikinfrastuktur angeboten. Das ist praktisch, denn jede Verordnung, jede AU und jeder Arztbrief muss mittels des Heilberufeausweises (HBA) qualifiziert elektronisch signiert werden (QES) – und dazu ist eigentlich zu jedem zu signierendem Dokument die Eingabe der sechsstelligen HBA-PIN erforderlich. Alternativ kann auch ein vorliegender Stapel von Dokumenten mit einmaliger Eingabe der PIN signiert werden. (mehr …)
Die KBV hat in ihren „Praxisnachrichten“ aufgeführt, dass für die erforderlichen Ausdrucke von eRezepten und eAU im „Normalfall“ die bereits vorhandenen Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker verwendet werden können. Informationen, nach denen der Ausdruck von digitalen Formularen nur mit neuen Laserdruckern funktioniere, seien demnach falsch. (mehr …)
Sowohl beim IHK-Zertifikatslehrgang „Abrechnungsmanager/in (IHK) – Arztpraxis / MVZ“ der Frielingsdorf Akademie, als auch in Social-Media-Beiträgen in MFA- und Abrechnungs-Foren fällt auf, dass es häufig die gleichen Themen sind, die Schwierigkeiten bei der EBM- und GOÄ-Abrechnung in den Arztpraxen und MVZ bereiten.
Deshalb zeigen wir in einer kleinen Artikelserie zum Thema „Fallstricke bei der EBM- und GOÄ-Abrechnung“ auf, welche Abrechnungsfehler unbedingt vermieden werden sollten. (mehr …)
Die Überwachung der kassenärztlichen Abrechnung ist für Klinik-MVZ bekanntlich eines der wichtigsten (aber auch schwierigsten) Themen. Die Mitglieder des Statis e.V. diskutieren darüber in Praktikerzirkeln und in Workshops kontinuierlich.
Der Statis e.V. stellt seinen Mitgliedern mittlerweile ein besonders interessantes Controlling-Werkzeug zur Verfügung: Das „MVZ-Cockpit“. Das web-basierte MVZ-Cockpit (www.mvz-cockpit.de) wurde zusammen mit Frielingsdorf Consult entwickelt. Ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung dieses Portals war eine einfache Handhabung, die nur drei Schritte umfasst: (mehr …)