Praxen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen dafür spätestens ab Oktober 2024 ein von der KBV zertifiziertes Programm verwenden. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) festgelegt. Vertragsärzte sollen so einen vollständigen Überblick über die verordnungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Entwicklung der DiGA-Verordnungssoftware wurde die Anwendungspflicht verlängert. Software, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, darf auch schon vor dem 01.10.2024 zur DiGA-Verordnung eingesetzt werden.
Quelle: DeutscherAnwaltVerein / Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Der Hybrid-DRG-Katalog wird zum 1. Januar 2025 erweitert. Er enthält dann in Ergänzung des in 2024 gültigen Katalogs etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen, die mit einer Fallpauschale vergütet werden.
Das sind die neuen Leistungsbereiche:
Darüber hinaus werden die bereits im Katalog enthaltenen Leistungsbereiche
zum 1. Januar 2025 um weitere OPS-Kodes erweitert.
Eine Gesamtübersicht der ab 2025 gültigen Hybrid-DRGs enthält die Anlage I zur Hybrid-DRG-Vereinbarung. Die Höhe der Fallpauschalen wird noch vereinbart. Der Leistungskatalog wird fortan alle zwei Jahre überprüft und, sofern erforderlich, angepasst.
Quelle: KBV
In vielen Fachrichtungen konnten in Klinik-MVZ die durchschnittlichen Jahresumsätze pro Zulassung zuletzt ausgebaut werden (Quelle: Betriebsvergleich des Statis e.V.). Der Umsatzzuwachs resultierte u.a. aus einer konsequenteren Ausschöpfung des ambulanten Leistungsspektrums der einzelnen Fachbereiche. Die seit Jahren in vielen Klinik-MVZ bestehende Begrenzung des Leistungsspektrums mit Rücksichtnahme auf Chefärzte und niedergelassene Ärzte im Umfeld scheint nach und nach zu entfallen – zum wirtschaftlichen Nutzen der Klinik-MVZ. (mehr …)
Jüngste Umsatz- und Ertragssteigerungen in Klinik-MVZ sind offenbar auch zurückzuführen auf eine zunehmende Professionalisierung in der MVZ-Leitung. Gemäß einer Umfrage unter den Mitglieder des Statis e.V. werden derzeit in der MVZ-Verwaltung im Mittel 0,21 VK-Stellen je verwalteter Vertragsarztzulassung vorgehalten. Dies ist ein höherer Wert als in den Vorjahren.
Die MVZ-Verwaltungen sind also personell zunehmend besser und qualifizierter ausgestattet. Wurde in früheren Jahren die Leitung eines Klinik-MVZ nicht selten von der Krankenhausleitung „nebenher“ mit übernommen, werden heute zunehmend spezialisierte und fortgebildete Führungs- und Verwaltungskräfte eingesetzt. Die Verwaltungskosten blieben aufgrund der erzielten Umsatzsteigerungen in Relation zu den Umsätzen trotz der besseren personellen Ausstattung jedoch stabil bei durchschnittlich gut 2,0% vom Umsatz.
Eine genauere Untersuchung der von MVZ-Leitungen abgedeckten Aufgaben zeigte eine beträchtliche Bandbreite an Tätigkeitsfeldern. Neben dem Erwerb von Vertragsarztzulassungen und Praxen gehöre auch internes Reporting, Personalmanagement und die Honorarabrechnung inkl. aller KV-regulatorischer Themen zum Kerngeschäft der Leitung eines Klinik-MVZ. Alleine das Personalmanagement lässt sich dabei untergliedern in zahlreiche Subthemen, wie z.B. Bedarfs-/Einsatz-Planung, Recruiting, Mitarbeitergespräche, Zielplanung, Gehaltsverhandlungen und zum Teil disziplinarische Verantwortung. (mehr …)
Gutes Assistenzpersonal (z.B. MFA) ist mitentscheidend für den Erfolg einer Praxis und eines MVZ. Gutes Personal zu finden ist jedoch schwer und teuer. Umso wichtiger ist es, qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen zu halten. Wertschätzung steigert Motivation, Produktivität und Betriebsklima und kann zu einer längeren Betriebszugehörigkeit von Mitarbeiterinnen beitragen. Wertschätzung geht jedoch über das Gehalt hinaus. Neben materiellen Anreizen wie Weihnachtsgeld, sind persönliche Anerkennung, eine positive Arbeitsumgebung und die Förderung der Work-Life-Balance zentral. Wichtige Maßnahmen sind z.B. (mehr …)
Die durchschnittliche Umsatzrendite (EBITDA) der am Betriebsvergleich des Statis e.V. teilnehmenden Klinik-MVZ lag in den Jahren 2019 und 2020 mit durchschnittlich -0,9% knapp im roten Bereich. Im aktuellsten Berichtsjahr 2021 stieg die durchschnittliche EBITDA-Rendite auf 7,2% vom Umsatz. Dies ist der höchste Wert der letzten 8 Jahre. Dieser deutliche Umsatzanstieg ist auf zwei wesentlich Faktoren zurückzuführen.
Die Personalsuche über Social Media (Facebook, Instagram etc.) kommt in Mode. Nicht ohne Grund, denn die Ergebnisse können sich sehen lassen.
Kliniken gehen bei Aufbau und Entwicklung ihrer MVZ offenbar zunehmend nach einem strategischen Plan vor. Wurden früher teilweise einfach alle angebotenen Praxen gekauft und in ein MVZ integriert, orientiert sich die MVZ-Entwicklung heute vielfach an einem strategischen Plan. Die MVZ-Strategie basiert dabei u.a. stärker auf Synergien mit dem stationären Bereich, berücksichtigt mögliche (positive oder negative) Auswirkungen auf die niedergelassenen Ärzte im Einzugsbereich und auch die Wirtschaftlichkeit der ambulanten Fachgebiete in einem MVZ. Gemäß Betriebsvergleich des Statis e.V. sind in Klinik-MVZ zehn Fachrichtungen besonders häufig vertreten: (mehr …)
Eine Ärztin kann als ärztliche Leitung eines MVZ tätig werden, obschon sie ausschließlich in einer Nebenbetriebsstätte des MVZ angestellt ist. Voraussetzung ist, dass sie ihrer Gesamtverantwortung nachkommen kann und die zu überbrückende Distanz zwischen MVZ und Nebenbetriebstätte geringer als 30 Minuten ist.
Der Fall
Die Trägergesellschaft eines MVZ mit mehreren Nebenbetriebsstätten beantragte für eine Ärztin, die ausschließlich in einer der Nebenbetriebstätten des MVZ als angestellte Ärztin tätig war, die Anerkennung als Ärztliche Leitung des MVZ. Der Zulassungsausschuss lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die ärztliche Leitung eines MVZ müsse an der Hauptbetriebsstätte, dem MVZ, angestellt tätig sein, da sie nur so die vorgeschriebene Funktion ausüben könne. (mehr …)
Der Fall: „Einer unserer angestellten MVZ-Ärzte ist ausgeschieden. Inzwischen haben wir einen angestellten Arzt als Nachfolger gefunden. Darf der Nachfolger-Arzt alle Behandlungsunterlagen seines Vorgängers einsehen?“
Antwort aus der Statis-Rechtshotline von Rechtsanwältin Nina Hiddemann:
Üblicherweise kommt der Behandlungsvertrag mit dem MVZ, nicht aber mit dem jeweiligen Behandler zustande. Das MVZ ist in dieser Konstellation im Sinne der DSGVO „Verantwortliche“, so dass nach der DSGVO keine weitere Einwilligung einzuholen wäre. (mehr …)