Gemäß § 3 Abs. 4 der Abrechnungsbestimmungen der KV Bayerns ist eine Honorar-Abrechnung nur bis zum Ablauf von neun Monaten nach Quartalsende möglich. Danach ist eine Abrechnung von Leistungen ausgeschlossen. (mehr …)
Die Zuschläge im EBM für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt sollten aktiv selber über die Praxis-EDV abgerechnet werden. (mehr …)
Praxen sollen sich auf ihre Software verlassen können. Daher hat die KBV den Auftrag zur Erstellung einer Rahmenvereinbarung erhalten, die Leistungspflichten, Preise, Laufzeiten und Kündigungsfristen der Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) gegenüber Vertragsärzten regelt (§ 332b SGB V). (mehr …)
Gemäß Weiterbildungsordnung Bayerns für Ärzte im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ (WBO-ÖGW) erfolgt die Weiterbildung zum Facharzt unter verantwortlicher Leitung befugter Ärztinnen und Ärzte (Weiterbildende). Demnach ist die bzw. der Weiterbildende unter anderem verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten. (mehr …)
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) auf, „Licht ins Dunkel des Praxismanagements“ zu bringen. Der ambulanten Gesundheitsversorgung tue es nicht gut, wenn der Vorwurf einer Bevorzugung von Privatpatienten im Raum stehen bleibe, so Vorstand Eugen Brysch. (mehr …)
Über eine digitale Gesundheits-App namens „Kranus Lutera“ können Ärzte seit dem 1. Juli 2024 die Betreuung von Patienten mit Blasenentleerungsstörungen (LUTS) abrechnen. (mehr …)
Die KBV veröffentlicht regelmäßig eine Installations-Statistik zu allen Praxis-EDV-Systemen. Aus der jüngsten Statistik geht hervor, dass Marktführer Compugroup (CGM) mit einigen seiner wichtigsten Systeme (z.B. Medistar, Turbomed, Albis, M1) Kunden verliert. Ein anderes Schwergewicht im Software-Markt, die medatixx-Gruppe, stellt seine Kunden derweil von älteren Systemen (x.isynet, x.concept, x.comfort) auf das neue System „medatixx“ um. (mehr …)
Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung gesetzlich Krankenversicherter steigen zum 01.01.2025 um knapp vier Prozent. Dies entspricht einer Summe von 1,7 Milliarden Euro. (mehr …)
Notwendige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung eines MVZ ist, dass dieses tatsächlich über einen ärztlichen Leiter verfügt. (mehr …)
Gemäß TI-Atlas der gematik wollen 61% der Deutschen, die die elektronische Patientenakte (ePA) kennen, diese aktiv nutzen – nur vier Prozent nicht.
Das E-Rezept ist bereits essentieller Bestandteil der Versorgung. Seit dem Produktivstart lösten Versicherte bereits mehr als 275 Millionen E-Rezepte in Apotheken ein, alleine in diesem Jahr sind es schon mehr als 250 Millionen. (mehr …)