Der Entwurf zur neuen GOÄ sieht differenzierte Abrechnungsmöglichkeiten für Beratungsleistungen vor. Abrechnungsbeschränkungen im Behandlungsfall und neben anderen Leistungen sollen zudem weitgehend eliminiert werden. Hier vorab ein kleiner Überblick:
1 GOÄ-E: Persönliche Beratung durch den Arzt, Dauer unter 10 Min (€ 14,11)
2 GOÄ-E: Persönliche Beratung durch den Arzt, je vollendete 10 Min. (€ 21,21)
3 GOÄ-E: Zuschlag zu der Leistung nach Nr. 1 oder 2 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten (€ 80,21)
4 GOÄ-E: Beratung durch den Arzt mittels Telefon oder E-Mail (SMS und Chat ausgeschlossen), Dauer bis zu 10 Min. (€ 14,01)
5 GOÄ-E: Beratung durch den Arzt mittels Telefon, Dauer mehr als 10 Min. (€ 19,26)
6 GOÄ-E: Ärztliche Beratung des Patienten zur Interpretation von selbstgenerierten Vitalparametern und/oder medizinischen Daten aus elektronischen Anwendungen (z. B. Gesundheits-Apps) und/oder Geräten, ggf. einschließlich Beratung zur Validität der Vitalparameter und/oder medizinischen Daten (€ 43,41)
7 GOÄ-E: Reisemedizinische Beratung durch den Arzt, einschließlich Impfgespräch, ggf. einschließlich Dokumentation, Dauer unter 10 Min. (€ 6,90)
8 GOÄ-E: Reisemedizinische Beratung durch den Arzt, einschließlich Impfgespräch, ggf. Einschließlich Dokumentation, je vollendete 10 Min. (€ 21,69)
27 GOÄ-E: Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten, Dauer unter 10 Min. (€ 7,72)
28 GOÄ-E: Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten, je vollendete 10 Min. (€ 25,14)
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