Veröffentlicht am 20. Juni 2025

ePA: Einträge werden mit drei EBM-Ziffern abgerechnet

Zur Abrechnung der ePA-Einträge gibt es insgesamt drei EBM-Positionen. Die Erstbefüllung der ePA wird attraktiv vergütet – jedoch nur ein einziges Mal pro Versichertem (also nur vom Erstbefüller).

GOP 01648 – Zusatzpauschale zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen für die sektorenübergreifende ePA-Erstbefüllung, einmalig je gesetzlich Versichertem, 89 Punkte (€ 11,03). Im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01647.

GOP 01647 – Zusatzpauschale für Einträge infolge aktueller Arzt-Patienten-Kontakte. Einmal im Behandlungsfall, 15 Punkte (€ 1,86). Im Behandlungsfall nicht neben der Erstbefüllungs-GOP 01648.

GOP 01431 – Pauschale für Einträge ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder Videosprechstunde. Maximal viermal im Arztfall, 3 Punkte (€ 0,37). Nicht mehrfach am selben Tag und nicht neben Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale. Diese GOP ist als Zusatz zu den GOP 01430, GOP 01435 sowie GOP 01820 anzusetzen.

Quelle: KBV

 

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