Veröffentlicht am 1. August 2019

Job-Sharing bei unterdurchschnittlichen Erträgen

Bereits im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) eine interessante Möglichkeit für Praxen und MVZ-Abteilungen geschaffen, deren Honorare unterhalb des Fachgruppendurchschnittes liegen.

Solche Einrichtungen können seither im Rahmen des sogenannten Job-Sharing auch ohne zusätzliche Zulassung weitere Ärzte derselben Fachrichtung einbinden, um mit deren Hilfe bis zum Fachgruppendurchschnitt zu wachsen. Diese Regelung kann in entsprechenden Fällen dazu beitragen, eine bisher schwache MVZ-Abteilung in den wirtschaftlich tragfähigen Bereich zu führen.