Veröffentlicht am 4. November 2025

Kliniken und Investoren übersehen Risiken beim Praxiskauf

Seit vielen Jahren spielen auch Krankenhäuser und Finanzinvestoren eine wichtige Rolle auf dem Markt für Praxisübernahmen. Nicht selten werden hierbei deutlich erhöhte Kaufpreise vereinbart.

Zum einen liegt dies an den strategischen Interessen dieser Käufergruppen. Diese strategischen Interessen (die ein freiberuflicher Arzt als Praxiskäufer nicht hat) rechtfertigen aus Sicht von Krankenhäusern und Investoren Bewertungsaufschläge. Es ist jedoch auch zu beobachten, dass Käufer mit institutionellem Hintergrund teilweise wirtschaftliche (akute oder in der Zukunft liegende) Risiken in Praxen übersehen und daher überhöhte Praxiskaufpreise vereinbaren. Ursachen können mangelnde Expertise im ambulanten Gesundheitswesen oder fehlende Detailinformationen über das Kaufobjekt Praxis sein.

Umfang und Tiefe einer Due Diligence-Prüfung für einen Praxiskauf hängen naturgemäß von Größe und Fachrichtung einer Praxis ab. Einer sorgfältigen Prüfung sollte in jedem Fall die Honorarabrechnung einer Praxis unterzogen werden. Es empfiehlt sich aufgrund des Daten-Umfangs, eine EDV-gestützte Analyse der Original-Abrechnungsdaten aus der Praxis-EDV unter Berücksichtigung der Vorgaben der DS-GVO durchzuführen. Eine Durchsicht lediglich der Honorarbescheide der KV ist hingegen in vielen Fällen nicht ausreichend, da in diesen Dokumenten nur ein Bruchteil der notwendigen Gesamtinformation enthalten ist.

Ist der Käufer ein Krankenhaus, sollte vor dem Beginn der Verhandlungen eine indikative Marktwertermittlung durch einen spezialisierten Sachverständigen durchgeführt werden. Eine indikative Marktwertermittlung liefert eine Information darüber, welchen Kaufpreis eine Praxis bei Veräußerung an einen ärztlichen Nachfolger erzielen würde. Dieser Wert kann von dem Kaufpreis-Kalkül eines Krankenhauses abweichen, liefert jedoch wertvolle Hinweise zur Abstimmung der Verhandlungsstrategie. 

Wird die indikative Marktwertermittlung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt (bspw. von dem bundesweit tätigen Sachverständigeninstitut Frielingsdorf Laufmich und Partner), kann diese in der Regel auch zur Vorlage bei krankenhaus-internen Gremien genutzt werden.

 

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