Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wurde um Kurzdarmsyndrom und angeborene Skelettsystemfehlbildungen erweitert.
Die Details zu den neuen Krankheitsbildern hat der G-BA mit Beschlüssen vom 18.12.2025 in zwei Anlagen zur ASV-Richtlinie festgelegt. Die Beschlüsse treten nach der Prüfung durch das BMG mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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