Das Patientendaten-Schutz-Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten ab Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. GKV-Versicherte müssen darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf die Übermittlung von Behandlungsdokumenten in die ePA haben.
Praxen sollen ab Juli 2021 bereit sein, Daten in die Akte einzustellen. Dort werden zunächst Gesundheitsdaten enthalten sein, die Versicherten zur Verfügung gestellt werden, etwa gescannte Arztbriefe. Ebenfalls im ersten Schritt sollen Ärzte und Kliniken Notfalldaten und Medikationspläne in die Akte stellen.
Quelle: medNachrichten der Deutschen Bank