Veröffentlicht am 1. September 2019

Verlegung von Zulassungen an den Krankenhausstandort

Klinik-MVZ werden häufig am Standort des Krankenhauses (oder in der Nähe) betrieben. Soll eine Fachrichtung ergänzt oder eine bestehende MVZ-Abteilung durch eine zusätzliche Zulassung erweitert werden, richtet sich der Blick meist auf das nähere Umfeld. Steht dort keine Zulassung zum Verkauf, wird das Erweiterungsprojekt meist ad acta gelegt. Doch dies kann vorschnell sein.

Denn mit der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie im Jahr 2013 wurden die sogenannten Planungsbereiche für viele attraktive Fachrichtungen neu zugeschnitten. So können Zulassungen bspw. in den Fachgebieten Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie oder Humangenetik heute meist im gesamten Bundesland erworben und räumlich verlegt werden. Zulassungen der Fachrichtungen Anästhesie, Innere Medizin oder Radiologie können immerhin über mehrere kreisfreie Städte und Landkreise hinweg erworben und an den eigenen Standort verlegt werden.

Die Voraussetzung für eine räumliche Verlegung bleibt gleichwohl an die Zustimmung der KV gebunden. Diese achtet dabei vor allem auf eine räumlich möglichst homogene Versorgung der Bevölkerung, die durch die Verlegung einer Zulassung nicht verschlechtert werden sollte.

Erfahrungsgemäß steht diese Zustimmungserfordernis dem Erwerb und der Verlegung von Sitzen auch von entfernteren Standorten jedoch nicht grundsätzlich entgegen.