BÄK und PKV haben sich auf eine neue GOÄ geeinigt. Nachfolgend einige Änderungen, falls die neue GOÄ in der vorliegenden Fassung in Kraft gesetzt wird:
• Steigerungssätze sind Geschichte
• Videokontakt wird Bestandteil der Versorgung
• Tele-Beratung und DiGA bekommen eigene Ziffern
• Arztbriefe, AU und Gutachten werden besser bewertet
• ePA findet Einzug, Medikationsplan wird aufgewertet
• Wiederholungsrezept bekommt minimalen Aufschlag
• Anamnese und klinische Untersuchung mit teils deutlichem Plus
• Hausbesuch und Zuschläge werden in toto besser bewertet
• Wegegeld und Reisespesen steigen
• Impfziffern – nur noch eine für alles
• Früherkennung wird deutlich aufgewertet
• EKG, Lufu und Sono mit leichtem Minus
• Schulungen bekommen mehr generische Ziffern
• Leichenschau nicht höher bewertet – aber mit Beratungsziffer
Quelle: Ärztezeitung
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