Veröffentlicht am 14. Juli 2017

Abrechnung von Laborleistungen: Nutzung der „Ausnahmeziffern“

Mit den sogenannten Laborausnahmeziffern im EBM (32005 – 32023) werden in der KV-Abrechnung Patienten mit bestimmten schweren und/oder chronischen Krankheiten gekennzeichnet. Die so gekennzeichneten Patienten werden bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus nicht berücksichtigt.

Abrechnungsexperten empfehlen daher zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, die Ausnahmeziffern systematisch bei solchen Patienten mit schweren und/oder chronischen Krankheiten anzusetzen, für die umfangreiche Laborleistungen erbracht oder veranlasst wurden.