Veröffentlicht am 28. Juni 2022

Die ambulante Versorgung von Klinik-MVZ mit Delegation gestalten

Hinweis: Im Nachgang zum Vortrag „Auswirkungen der zunehmenden Ambulantisierung der Krankenhäuser auf Klinik-MVZ“ auf dem 16. Praktikerzirkel des Statis e.V. (www.statisev.de) hat uns die Referentin Prof. Clarissa Kurscheid diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden durch den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn wesentliche Gesetze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung auf den Weg gebracht. In einem der letzten Gesetzesvorhaben, dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), wird unter anderem ein Modellvorhaben zur Delegation medizinischer Leistungen verpflichtend eingeführt.

Im § 64 d SGB V wird geregelt, dass ab dem 01.01.2023 in jedem Bundesland ein Modellvorhaben umgesetzt wird, indem ärztliche Tätigkeiten, die als selbstständige Arbeit im Rahmen der Heilkunde gelten, auf Pflegefachkräfte übertragen werden. Die Spitzenverbände werden aufgefordert, bis zum 31.03.2022 u.a. einen Rahmenkatalog zu entwickeln, in dem o.g. Tätigkeiten aufgeführt werden. Die Modellvorhaben werden über vier Jahre evaluiert und sollen bei erfolgreicher Umsetzung in die Regelversorgung überführt werden.

Eine Chance auch für Klink-MVZ? Eine kluge Aufteilung der Alltagsarbeiten zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachkräften könnte zu einer maßgeblichen Entlastung führen. Routinetätigkeiten, wie beispielsweise die poststationäre Nachsorge, könnten fachlich adäquat delegiert werden.

Ausführliche Informationen zum Gesetz finden Sie unter:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2754.pdf

Quelle: Prof. Dr. Clarissa Kurscheid (c.kurscheid@figus.koeln) & Judith Mollenhauer M. Sc. (j.mollenhauer@figus.koeln), priv. Forschungsinstitut für Gesundheits- und Systemgestaltung GmbH (www.figus.koeln)