Veröffentlicht am 2. Dezember 2014

Erweiterte Möglichkeiten zur MVZ-Gründung

In dem anstehenden „Versorgungsstärkungsgesetz“ plant der Gesetzgeber offenbar, die Möglichkeiten zur Gründung von MVZ auszuweiten. Dem Koalitionsvertrag von 2013 folgend, soll künftig die Gründung eines MVZ mit zwei fachgleichen Zulassungen möglich werden (also bspw. mit zwei gynäkologischen Sitzen). Das verpflichtende Kriterium der Interdisziplinarität wäre für MVZ dann Vergangenheit.

In den Kreis der berechtigten Gründer sollen zudem die Kommunen aufgenommen werden. Diese Maßnahmen zielen offensichtlich auf die bundesweit bedrohte landärztliche Versorgung. Kommunen sollen künftig in die Lage versetzt werden, bedrohte Hausarztpraxen als MVZ zu übernehmen und mit angestellten Ärzten zu betreiben.