Veröffentlicht am 13. Januar 2014

Wirtschaftlicher Betrieb für Klinik-MVZ nicht selbstverständlich

Zahlreiche Klinik-MVZ scheitern an der Aufgabe, den eigenen medizinischen Betrieb rentabel zu gestalten. Unternehmens-Begehungen fördern häufig Defizite in den folgenden typischen Bereichen zutage:

Abrechnung mit der KV

Aufgrund der engen Honorar-Budgets, die die KVen niedergelassenen Ärzten und MVZ auferlegen, ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines MVZ erheblich eingeschränkt, ohne dass grundsätzlich hieran durch das einzelne MVZ etwas zu ändern wäre. Umso wichtiger ist es, innerhalb der Grenzen des ambulanten Gesundheitswesens nicht zusätzliche wirtschaftliche Einbußen zu riskieren.

So sehen die KVen in der Regel die Möglichkeit vor, bei Vorliegen sogenannte Praxisbesonderheiten unter bestimmten Voraussetzungen die Honorar-Budgets zu erhöhen. Viele Klinik-MVZ dürften über solche Praxisbesonderheiten verfügen. Daneben kommt es vor, dass ärztliche Leistungen abgerechnet werden, für die die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen. Werden genehmigungspflichtige Leistungen ohne Genehmigung erbracht, sind die Honorare unwiderruflich verloren.

Arztgehälter

Die Arztgehälter unterliegen seit einiger Zeit aufgrund des Nachwuchsmangels starkem Auftrieb. Dies führt dazu, dass angestellte Ärzte in MVZ für ihre medizinische Tätigkeit Gehälter erzielen, die den Gewinnen niedergelassener Ärzte in freier Praxis nicht nachstehen. Betriebswirtschaftlich ist dies kaum darstellbar. Denn die Honorarerzielungsmöglichkeiten im ambulanten Gesundheitswesen sind begrenzt, so dass für die MVZ-Verwaltung und für die Risikovorsorge nach Abzug großzügiger Arztgehälter häufig keine freien Mittel mehr generiert werden können.

Um keine roten Zahlen auszuweisen, verlagern einige MVZ Verwaltungsaufwand und Risikovorsorge auf eine andere Kostenstelle – namentlich das Krankenhaus. Dies kann jedoch nach Einschätzung von Juristen mit Gemeinnützigkeitsaspekten und Beihilferecht kollidieren. Besonderen Wert sollte daher in Gehaltsverhandlungen mit Ärzten darauf gelegt werden, variable Bestandteile zu vereinbaren und das Bewusstsein des angestellten Arztes für die wirtschaftlichen Aspekte im MVZ generell zu schärfen.

Nicht-ärztliches Personal

Auch die Kosten für nicht-ärztliches Personal tragen in einigen Fällen signifikant zu einer wirtschaftlichen Überlastung eines Klinik-MVZ bei. Die Rekrutierung des nicht-ärztlichen Personals eines MVZ aus vorhandenen Pflege-Schwestern bewährt sich vielfach nicht. Zum einen liegt das Gehaltsniveau dieser Pflege-Kräfte in der Regel erheblich über dem in Praxen üblichen Gehalts-Niveau von Arzthelferinnen.

Zum anderen zeigt die Erfahrung, dass die stark patientenorientierte Arbeitsweise von Pflege-Schwestern mit den Anforderungen im ambulanten Gesundheitswesen häufig nicht zu vereinbaren ist. Mögliche Folge: Die nicht-ärztlichen Teams sind in einigen MVZ nicht nur zu teuer, sondern auch deutlich zu groß.

Grundsätzlich anzuraten ist daher die Bildung eines Teams aus Arzthelferinnen, aus deren Mitte eine erfahrene „Erstkraft“ (oder „Praxismanagerin“) zu bestimmen ist. Diese Erstkraft organisiert und überwacht zusätzlich zu ihrer Tätigkeit den täglichen Betrieb. Diese Position ist in niedergelassenen Praxen üblich, da der Arzt aufgrund seiner Behandlungstätigkeit die vor- und nachbereitenden Abläufe außerhalb des Behandlungszimmers nicht vollumfänglich erfassen kann. Die Position der Erstkraft ist in Klinik-MVZ umso wichtiger, weil die dortig angestellten Ärzte erfahrungsgemäß häufig besonders auf die medizinische Aufgabe fokussiert sind und Management- und Verwaltungs-Aufgaben mangels Neigung und/oder Erfahrung teilweise nicht als ihre Pflicht ansehen.