Statis BlogAb dem 01. Januar 2026 steigt der Orientierungswert für alle EBM-Leistungen um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent. Arztpraxen erhalten dadurch eine höhere Vergütung pro Leistungspunkt. Tarifverträge für MFA sind zukünftig auch an den Orientierungswert gekoppelt. (mehr …)
Ab 2026 gilt ein neues Verschlüsselungsverfahren für die Telematikinfrastruktur (TI). Die Umstellung hat direkte Auswirkungen auf fünf TI-Komponenten. (mehr …)
Die Abrechnung von Hybrid-DRG wurde auf der Jahrestagung des Statis e.V. heiß diskutiert. Hinsichtlich der Frage, ob ein Klinik-MVZ einen Krankenhaus-Anästhesisten hinzuziehen und dann die Hybrid-DRG abrechnen dürfe, gab es von den anwesenden Experten sogar sich widersprechende Aussagen.
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Rechtsgrundlage für eine Honorarkürzung bei Verletzung der Fortbildungspflicht ist § 95d SGB V. Danach ist ein Vertragsarzt verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten notwendig ist.
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Erneut untersuchte das IGES Institut im Auftrag der KBV im Rahmen des “PraxisBarometers Digitalisierung”, wie sich die Digitalisierung in den Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten entwickelt.
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Wer Aufgaben an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegiert, zeigt diesen sein Vertrauen. Mitarbeiterinnen, die auf diese Weise Förderung, Rückendeckung und Wertschätzung durch die Praxisleitung erfahren, werden hoch motiviert sein, das entgegengebrachte Vertrauen zu rechtfertigen.
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Bekannter oder unbekannter Patient – das spielt bei Videosprechstunden keine Rolle mehr. Denn für unbekannte und bekannte Patienten gilt rückwirkend zum 1. April eine einheitliche Obergrenze von 50%.
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Während anlassbezogene Kritikgespräche in den meisten Praxen üblich sind, werden Gespräche aus positivem Anlass häufig unterlassen – getreu dem Motto „Nicht geschimpft ist schon genug gelobt“.
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Drei von vier Arzt- und Psychotherapiepraxen in Deutschland würden ihre aktuelle Praxissoftware nicht weiterempfehlen. Viele wären bereit, ihr PVS zu wechseln, obwohl dies mit hohem Aufwand für die Praxen verbunden ist. Das waren die zentralen Ergebnisse einer bundesweiten Praxisumfrage zur Praxissoftware, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlicht hat. (mehr …)
Das BSG (Urteil vom 13.12.2023 – B 6 KA 15/22) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine KV in ihren Abrechnungsrichtlinien bestimmen kann, dass die Abrechnungssammelerklärung für ein MVZ zwingend von der Ärztlichen Leitung unterschrieben werden muss. (mehr …)