Der Fall: „Einer unserer angestellten MVZ-Ärzte ist ausgeschieden. Inzwischen haben wir einen angestellten Arzt als Nachfolger gefunden. Darf der Nachfolger-Arzt alle Behandlungsunterlagen seines Vorgängers einsehen?“
Antwort aus der Statis-Rechtshotline von Rechtsanwältin Nina Hiddemann:
Üblicherweise kommt der Behandlungsvertrag mit dem MVZ, nicht aber mit dem jeweiligen Behandler zustande. Das MVZ ist in dieser Konstellation im Sinne der DSGVO „Verantwortliche“, so dass nach der DSGVO keine weitere Einwilligung einzuholen wäre. (mehr …)
Der Fall: „In unserem MVZ hat ein Arzt bis Ende März einen internistischen Viertelsitz als angestellter Facharzt genutzt. Aktuell wird der Sitz in Vertretung durch eine im MVZ angestellte Ärztin genutzt, die Vertretung wurde bei der KV angezeigt (Ärztin hat 0,5 Sitz fest; 0,25 in Vertretung). Wir haben nun gehört, dass für Viertelsitze – anders als für halbe/ganze Sitze – andere Regeln in Bezug auf einen Verlust/Einzug des Sitzes durch den Zulassungsausschuss bestehen (betroffene Region ist Westfalen-Lippe).
Stimmt das? Ist der 0,25er Sitz besonders vor einem „Einzug“ bei Nichtbesetzung geschützt? Und können wir problemlos länger als 6 Monate – wie aktuell – als Vertretung den Sitz nutzen?“
Antwort aus der Statis-Rechtshotline von Rechtsanwältin Dr. Christina Merx:
Regulär müssen Arztstellen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nachbesetzt werden, ansonsten entfallen sie ersatzlos. (mehr …)
Fast 30 Jahre alt und doch nahezu unbekannt – das Nachweisgesetz (NachwG) vom 20.07.1995. Nach der Ursprungsfassung hatte der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen – näher definiert § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG – schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Seit jeher entfiel die Nachweispflicht, wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden war, der den Anforderungen aus § 2 NachwG entsprach. Da für Verstöße keine Sanktionen vorgesehen waren, verschwand das NachwG in der Bedeutungslosigkeit.
Dies erkennend hat der Gesetzgeber mit der ab 01.08.2022 geltenden Neufassung Missachtungen der Nachweispflichten als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, die nun mit Geldbuße bis zu je 2.000 € belegt sind. (mehr …)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 07.09.2022 – B 6 KA 10/21 R – entschieden, dass das in Bayern in § 5 Abs. 1a der KVB-Abrechnungsbestimmungen geregelte Bürgschaftserfordernis für MVZ, die in der Organisation von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden, rechtwidrig ist.
Von dieser Regelung betroffen sind MVZ, in deren Trägergesellschaft nicht ausschließlich natürliche Personen, sondern auch (oder ausschließlich) juristische Personen – also insbesondere Krankenhaus-GmbHs – Gesellschafter sind. (mehr …)
Die Frage, wann MVZ-Ärzten ihren Patienten einen Berufskollegen oder sonstige Anbieter im Gesundheitsmarkt empfehlen dürfen, ist immer wieder Anlass zur Diskussion und auch gerichtlichen Auseinandersetzung.
Und leider ist der als Marktverhaltensregel einschlägige Paragraf 31 der Musterberufsordnung („unerlaubte Zuweisung“), der sich so auch in den Landesberufsordnungen wiederfindet, dabei wenig konkret. (mehr …)
Der Fall: „Die PVS Module für die ePA, eAU, eMP konnten bei unserem Softwareanbieter erst ab Oktober 2021 bestellt werden. Ein konkretes Angebot für die TI-Komponenten haben wir vom Anbieter sogar erst Anfang Dezember 2021 erhalten. In der KV-Quartalsabrechnung für das 2. Quartal 2021 war eine Setzung der Pseudoziffer 98152 daher noch nicht möglich und es konnte kein Signal an die KV geben werden konnte, dass die Komponenten bestellt wurden. Nun wurde das Honorar im 3. Quartal 2021 von der KV um 1% gekürzt. Da wir hier völlig schuldlos sind, können wir die Kürzung so nicht hinnehmen – ist ein Einspruch möglich?“ (mehr …)
Hinweis: Im Nachgang zum Vortrag „Auswirkungen der zunehmenden Ambulantisierung der Krankenhäuser auf Klinik-MVZ“ auf dem 16. Praktikerzirkel des Statis e.V. (www.statisev.de) hat uns die Referentin Prof. Clarissa Kurscheid diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden durch den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn wesentliche Gesetze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung auf den Weg gebracht. In einem der letzten Gesetzesvorhaben, dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), wird unter anderem ein Modellvorhaben zur Delegation medizinischer Leistungen verpflichtend eingeführt. (mehr …)
Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch (06.04.22) geurteilt, dass es MVZ überlassen bleibt, mit wie vielen Teilzeitstellen ein Arztsitz mit Sonderbedarfszulassung besetzt wird. Möglich ist damit auch eine Besetzung als Viertel- und Dreiviertelstelle. (Az.: B6 KA 7/21 R)
Quelle: Ärzte Zeitung vom 06.04.2022
Zum 01.04.2022 sind mehrere Änderungen bei der Abrechnung und Maskenpflicht in Kraft getreten.
Hier eine kurze Übersicht:
Ein Vertragsarzt kann auf seine Zulassung verzichten, um sich in einem MVZ, einer BAG oder bei einem Arzt anstellen zu lassen. Allerdings muss das zu begründende Anstellungsverhältnis dann grundsätzlich auf eine Dauer von wenigstens drei Jahren ausgerichtet sein. Beendet der angestellte Arzt die Angestelltentätigkeit vor dem Ablauf der drei Jahre, (mehr …)