Die dem Krankenhaus bekannten personenbezogenen Daten eines Patienten, wozu dessen Name, Telefonnummer und die Tatsache zählen, dass dieser Patient im Krankenhaus behandelt wurde, dürfen nicht ohne Einwilligung des Patienten an Dritte, also auch nicht an Mitarbeiter des Klinik-MVZ, übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden. (mehr …)
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten ab Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. GKV-Versicherte müssen darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf die Übermittlung von Behandlungsdokumenten in die ePA haben. (mehr …)
Ohne Frage nimmt die Corona-Krise erheblichen Einfluss auf die Patientenversorgung in Arztpraxen und MVZ. Der tägliche Arbeitsablauf wird teilweise komplett umgekrempelt.
Dabei beobachten wir aktuell zwei große Effekte: Die Nachfrage nach dringend notwendigen Untersuchungen nimmt zu und Termine für elektive Leistungen werden (von Praxis oder Patienten) abgesagt. (mehr …)
Vor der Durchführung und Abrechnung von IGeL-Leistungen bedarf es einer schriftlichen Zustimmung des Versicherten, der zuvor auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Die Anforderungen im Einzelnen: (mehr …)
Unsere besondere Empfehlung für Sie ist ein in der „KU Gesundheitsmanagement“ (Ausgabe 11/2019) veröffentlichter Artikel. Der Fachartikel behandelt die vielschichtigen Fragestellungen, ob und wann sich die Anstellung eines expliziten MVZ-Geschäftsführers lohnt. Heraus gehoben wird dabei auch, (mehr …)
Eine Praxisbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann in bestimmten Fällen vor der Übernahme einer Praxis in ein Klinik-MVZ nützlich sein.
Folgende Aspekte sind u.a. zu nennen: (mehr …)
Bei der Übernahme einer Arztpraxis in ein MVZ wird die Übernahme von nachträglichen Regressen für frühere Zeiträume häufig vertraglich ausgeschlossen bzw. eine Haftung des Praxisabgebers zumindest im Innenverhältnis vereinbart.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang, (mehr …)
Eine Umfrage des Statis e.V. ergab, dass gut Dreiviertel der befragten Klinik-MVZ eine Verwaltungssoftware der beiden führenden Anbieter von Praxisverwaltungssystemen nutzen (Compugroup und Medatixx). Lediglich rund 9% der Klinik-MVZ sind demnach an das KIS angebunden. (mehr …)
Auch Klinik-MVZ sind bei der Abrechnung von IGeL-Leistungen gegenüber Patienten an die GOÄ gebunden. Das Angebot von Pauschalpreisen ist hingegen nicht zulässig, da die GOÄ eine pauschale Preisgestaltung nicht vorsieht. Dies gilt ebenfalls für Rabatte. (mehr …)
Ob ein Arbeitsverhältnis (mit allen dazugehörigen Verträgen) bei einer Praxisübernahme auf ein Klinik-MVZ übergeht, hängt u.a. davon ab, ob es sich bei der Übernahme um einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB handelt. Liegen die vorstehenden Voraussetzungen für einen Betriebsübergang vor, tritt der Betriebserwerber als neuer Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus den zum Übergangszeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. (mehr …)