Veröffentlicht am 12. August 2015

Entschärfung: Honorarkürzungen bei nicht erfüllter Fortbildungspflicht

Innerhalb von jeweils 5 Jahren muss jeder Arzt gemäß § 95d Abs. 5 SGB V mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und nachweisen. Wird diese Fortbildungspflicht von einem Arzt nicht erfüllt, ist die KV verpflichtet, das Honorar zu kürzen. Die Kürzung beträgt in den ersten vier Quartalen der Nichterfüllung der Fortbildungspflicht 10% des Honorars, danach sogar 25%.

Kamen angestellte MVZ-Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nicht nach, kürzten einige KVen bislang das Honorar des gesamten MVZ. Bei einigen größeren Einrichtungen hat dies zu 6-stelligen €-Honorareinbußen geführt. Nunmehr scheinen die KVen von dieser Praxis abzurücken und beschränken die Honorarkürzungen offenbar auf das Honorar desjenigen Arztes, der seine Fortbildungspflicht nicht erfüllt hat.