Unsere besondere Empfehlung für Sie ist ein in der „KU Gesundheitsmanagement“ (Ausgabe 11/2019) veröffentlichter Artikel. Der Fachartikel behandelt die vielschichtigen Fragestellungen, ob und wann sich die Anstellung eines expliziten MVZ-Geschäftsführers lohnt. Heraus gehoben wird dabei auch, (mehr …)
Eine Praxisbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann in bestimmten Fällen vor der Übernahme einer Praxis in ein Klinik-MVZ nützlich sein.
Folgende Aspekte sind u.a. zu nennen: (mehr …)
Bei der Übernahme einer Arztpraxis in ein MVZ wird die Übernahme von nachträglichen Regressen für frühere Zeiträume häufig vertraglich ausgeschlossen bzw. eine Haftung des Praxisabgebers zumindest im Innenverhältnis vereinbart.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang, (mehr …)
Eine Umfrage des Statis e.V. ergab, dass gut Dreiviertel der befragten Klinik-MVZ eine Verwaltungssoftware der beiden führenden Anbieter von Praxisverwaltungssystemen nutzen (Compugroup und Medatixx). Lediglich rund 9% der Klinik-MVZ sind demnach an das KIS angebunden. (mehr …)
Auch Klinik-MVZ sind bei der Abrechnung von IGeL-Leistungen gegenüber Patienten an die GOÄ gebunden. Das Angebot von Pauschalpreisen ist hingegen nicht zulässig, da die GOÄ eine pauschale Preisgestaltung nicht vorsieht. Dies gilt ebenfalls für Rabatte. (mehr …)
Ob ein Arbeitsverhältnis (mit allen dazugehörigen Verträgen) bei einer Praxisübernahme auf ein Klinik-MVZ übergeht, hängt u.a. davon ab, ob es sich bei der Übernahme um einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB handelt. Liegen die vorstehenden Voraussetzungen für einen Betriebsübergang vor, tritt der Betriebserwerber als neuer Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus den zum Übergangszeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. (mehr …)
Im Rahmen des 12. Praktikerzirkels des Statis e.V. stellten sich Datenschutzbeauftragte aus verschiedenen Bundesländern den Fragen von Klinik-MVZ.
Es wurde deutlich, dass bspw. die aktive Verwaltung von Zugriffsrechten in der EDV für Ärzte und Assistenzpersonal unverzichtbar ist und eingefordert wird. (mehr …)
Gemäß TSVG erhalten Ärzte ab 1. September 2019 die Behandlung neuer Patienten grundsätzlich extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet (Arztgruppenfall). Ausgenommen von dieser Regelung sind:
Anästhesisten ohne schmerztherapeutische Behandlung, Humangenetiker, Labormediziner, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. (mehr …)
Gemäß TSVG müssen grundversorgende Fachärzte ab 1. September 2019 pro Woche mindestens 5 offene Sprechstunden anbieten. Diese Pflicht betrifft die folgenden Facharztgruppen:
Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO- und Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen, Orthopäden, Psychiater sowie Urologen. (mehr …)
In einer MVZ-Diabetologie soll die Leistung Ernährungsberatung erbracht werden. Folgende Fragen stellen sich hierzu: (mehr …)