Gemäß aktuellem Betriebsvergleich Klinik-MVZ des Statis e.V. erzielen Klinik-MVZ mit gynäkologischer Abteilung je ärztlicher VK-Stelle Einnahmen in Höhe von durchschnittlich rund € 262.000 pro Jahr. Dem steht gemäß derselben Quelle (mehr …)
Klinik-MVZ werden häufig am Standort des Krankenhauses (oder in der Nähe) betrieben. Soll eine Fachrichtung ergänzt oder eine bestehende MVZ-Abteilung durch eine zusätzliche Zulassung erweitert werden, richtet sich der Blick meist auf das nähere Umfeld. (mehr …)
Bereits im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) eine interessante Möglichkeit für Praxen und MVZ-Abteilungen geschaffen, deren Honorare unterhalb des Fachgruppendurchschnittes liegen. (mehr …)
Im Rahmen des am 14.03.2019 beschlossenen TSVG wurde der Versorgungsanteil, den ein nicht von Vertrags(zahn)ärzten gehaltenes MVZ bezogen auf die Regelversorgung gemäß Bedarfsplan in einem Planungsbereich halten darf, auf maximal 10% begrenzt. (mehr …)
Im Rahmen des am 14.03.2019 beschlossenen TSVG wurde der Kreis der zulässigen MVZ-Gründer (Vertragsärzte, zugelassene Akut-Krankenhäuser, Kommunen, Dialyse-Sachleistungserbringer) um zugelassene Praxisnetze erweitert. (mehr …)
Im Juli 2019 steht eine überarbeitete Bedarfsplanungsrichtlinie ins Haus. Bisherige Überarbeitungen haben häufig zu relevanten Veränderungen in der Versorgungsstruktur geführt, u.a. mit Auswirkungen auf Versorgungsgrade, Niederlassungssperren oder Zuschnitte von Planungsbereichen. (mehr …)
Im Rahmen des am 14.03.2019 beschlossenen TSVG wurde klargestellt, dass die Fortführung einer bestehenden Praxis eine Verbesserung der Versorgung bedeuten kann, angesichts der Möglichkeit, dass diese Praxis anderenfalls geschlossen würde. (mehr …)
Keinen Eingang in den am 14.03.2019 beschlossenen Gesetzestext des TSVG hat die Idee gefunden, die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen mit angestellten Ärzten im MVZ künftig an die Genehmigung der Zulassungsausschüsse zu binden. (mehr …)
Die KV Hamburg plant, Vertragsarztsitze aufzukaufen, um zu verhindern, dass immer mehr Zulassungen durch Klinik-MVZ aufgekauft werden. (mehr …)
In den Verhandlungen mit einem Praxisinhaber über den Kauf seiner Praxis geht es um den Kaufpreis für die Praxis und um das Gehalt, welches der bisherige Praxisinhaber künftig als angestellter MVZ-Arzt verdienen wird. Wenn dessen Gehaltsvorstellungen zu hoch erscheinen, kann ggf. anstelle von höherem Gehalt ein höherer Kaufpreis für die Praxis angeboten werden. (mehr …)