Bekanntlich gibt es für MVZ in fast allen KVen Aufschläge auf das Honorarbudget (meist „Regelleistungsvolumen“). Diese MVZ-Aufschläge werden jedoch von KV zu KV unterschiedlich bemessen. In denjenigen KVen, in denen die Höhe des MVZ-Aufschlages abhängt von dem sogenannten Kooperationsgrad (also dem Ausmaß der MVZ-internen medizinischen Kooperation), ergeben sich ggf. Gestaltungsspielräume. Durch Abtrennung und Bündelung der besonders stark kooperierenden MVZ-Ärzte können in einzelnen Fällen 5stellige €-Beträge pro Jahr generiert werden. Je nach Zuordnung der Zulassungen auf zwei oder mehr MVZ-Gesellschaften ergeben sich unterschiedlich starke Effekte, die im Rahmen einer Simulation exakt berechnet werden können. (mehr …)