Nach Meinung vieler Arbeitgeber und Arbeitnehmer greift nach Ablauf der Probezeit der Kündigungsschutz. Dies ist falsch. Denn entscheidend für die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ist die Wartefrist, nicht die Probezeit. Nachfolgend werden die Unterschiede zwischen „Probezeit“ und „Wartezeit“ erläutert. (mehr …)
Kann eine chirurgische Arztstelle in einem MVZ mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nachbesetzt werden? Kann der Nachfolger eines Facharztes für Allgemeinchirurgie auch ein Facharzt für Gefäßchirurgie sein? Viele Unklarheiten beruhen zum einen auf einem Auseinanderfallen der weiterbildungsrechtlichen Fachgebiete und der bedarfsplanungsrechtlichen Arztgruppen sowie zum anderen auf dem nicht ganz einfach zu verstehenden Urteil des BSG vom 28.09.2016 (B 6 KA 40/15 R). (mehr …)
Viele Krankenhaus-MVZ nutzen die quartalsweisen Arzneimittel-Reports der KV zur retrograden Überwachung des Verordnungsvolumens und der zugehörigen Richtgrößen. (mehr …)
Nach einer (nicht repräsentativen) Umfrage des Statis e.V. sind die beiden EDV-Systeme „x.concept“ und „Medistar“ Marktführer bei Krankenhaus-MVZ. (mehr …)
Hintergrund
Mit Urteil vom 04.05.2016 (Az. B 6 KA 21/15 R) hat das BSG entschieden, dass ein Vertragsarzt, der zugunsten einer Anstellung im MVZ auf seine Zulassung verzichtet, die Absicht haben muss, mindestens für die Dauer von drei Jahren angestellt tätig zu sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann habe das MVZ kein Recht, die frei gewordene Arztstelle nach zu besetzen. (mehr …)
Das Führen eines Krankenhaus-MVZ gleicht einem Blindflug im dichten Nebel. Die Sicht ist stark begrenzt, man muss ständig mit Überraschungen rechnen und eine Orientierung ist nur möglich mithilfe von Bordinstrumenten und Funkkontakt. Wohl dem also, der über gute „Bordinstrumente“ und einen gut frequentieren „Funkkanal“ verfügt. (mehr …)
Zur Verbesserung der Aussagekraft des internen Abrechnungscontrollings wird empfohlen, die Protokolle der KV zur sachlich-rechnerischen Berichtigung jedes Quartal zu sichten und mit den Ärzten zu besprechen, damit der Umfang der Ziffernstreichungen durch die KV auf ein Mindestmaß reduziert wird. Dies stellt sicher, dass die Qualität der Abrechnungsdaten aus der eigenen EDV für ein internes Abrechnungs-Controlling (ggf. auch unterquartalig) ausreichend ist. (mehr …)
Unterschiedliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften machen offenbar unterschiedliche Vorgaben zur Abschreibungsdauer für übernommene Praxiswerte/Zulassungen in Krankenhaus-MVZ. Die Bandbreite reicht nach Informationen des Statis e.V. von 5 bis zu 15 Jahren. (mehr …)
Mit den sogenannten Laborausnahmeziffern im EBM (32005 – 32023) werden in der KV-Abrechnung Patienten mit bestimmten schweren und/oder chronischen Krankheiten gekennzeichnet. Die so gekennzeichneten Patienten werden bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus nicht berücksichtigt. (mehr …)
Sogenannte Aufbau- bzw Jungpraxen, die in der Anfangsphase der vertragsärztlicher Tätigkeit unterdurchschnittlich abrechnen, müssen in effektiver und realistischer Weise zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufschließen können. Das gilt auch für Medizinische Versorgungszentren. (mehr …)