Definition Sprechstundenbedarf: „Als Sprechstundenbedarf gelten nur Arzneistoffe, Verbandmittel oder medizinisch-technische Mittel, die bei mehr als einem Patienten regelmäßig mit nur einem geringen Teil einer Einzelpackung in Ihren Behandlungsräumen bzw. bei Hausbesuchen angewendet werden und/oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen.“ (mehr …)
Innerhalb einer MVZ-GmbH ist die Verlagerung von Arztanstellungen unstrittig. Nun hat das BSG entschieden, dass eine solche Verlagerung auch zwischen MVZ-GmbHs unter einer Holding möglich ist (Az.: B 6 KA 18/19 R). (mehr …)
Die dem Krankenhaus bekannten personenbezogenen Daten eines Patienten, wozu dessen Name, Telefonnummer und die Tatsache zählen, dass dieser Patient im Krankenhaus behandelt wurde, dürfen nicht ohne Einwilligung des Patienten an Dritte, also auch nicht an Mitarbeiter des Klinik-MVZ, übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden. (mehr …)
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten ab Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. GKV-Versicherte müssen darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf die Übermittlung von Behandlungsdokumenten in die ePA haben. (mehr …)
Ohne Frage nimmt die Corona-Krise erheblichen Einfluss auf die Patientenversorgung in Arztpraxen und MVZ. Der tägliche Arbeitsablauf wird teilweise komplett umgekrempelt.
Dabei beobachten wir aktuell zwei große Effekte: Die Nachfrage nach dringend notwendigen Untersuchungen nimmt zu und Termine für elektive Leistungen werden (von Praxis oder Patienten) abgesagt. (mehr …)
Vor der Durchführung und Abrechnung von IGeL-Leistungen bedarf es einer schriftlichen Zustimmung des Versicherten, der zuvor auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Die Anforderungen im Einzelnen: (mehr …)
Unsere besondere Empfehlung für Sie ist ein in der „KU Gesundheitsmanagement“ (Ausgabe 11/2019) veröffentlichter Artikel. Der Fachartikel behandelt die vielschichtigen Fragestellungen, ob und wann sich die Anstellung eines expliziten MVZ-Geschäftsführers lohnt. Heraus gehoben wird dabei auch, (mehr …)
Eine Praxisbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann in bestimmten Fällen vor der Übernahme einer Praxis in ein Klinik-MVZ nützlich sein.
Folgende Aspekte sind u.a. zu nennen: (mehr …)
Bei der Übernahme einer Arztpraxis in ein MVZ wird die Übernahme von nachträglichen Regressen für frühere Zeiträume häufig vertraglich ausgeschlossen bzw. eine Haftung des Praxisabgebers zumindest im Innenverhältnis vereinbart.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang, (mehr …)
Eine Umfrage des Statis e.V. ergab, dass gut Dreiviertel der befragten Klinik-MVZ eine Verwaltungssoftware der beiden führenden Anbieter von Praxisverwaltungssystemen nutzen (Compugroup und Medatixx). Lediglich rund 9% der Klinik-MVZ sind demnach an das KIS angebunden. (mehr …)